für Arbeitnehmer

BERATUNG UND ARBEITGEBERSUCHE

Wir beraten interessierte Pflegefachkräfte in einem persönlichen Informationsgespräch. Dabei prüfen wir, ob die notwendigen Anforderungen und die erforderlichen Ausbildungsstandards erfüllt sind. Ausserdem stellen wir sicher, dass jene Qualifikationen vorliegen, die eine Ausübung des Gesundheits- und Krankenpfleger-Berufes in der Schweiz erlauben.

In diesem Gespräch wird die Pflegekraft über sämtliche Schritte informiert, die für die Ausübung ihres Berufes in der Schweiz notwendig sind. Dabei gehen wir auf die persönlichen Bedürfnisse der einzelnen Fachperson besonders ein. Danach wird ein individueller Matchingprozess eingeleitet, um geeignete Arbeitgeber in der Schweiz zu finden.

AUFNAHME DER TÄTIGKEIT

Die Aufnahme der Tätigkeit kann nach Absprache bereits unmittelbar nach der Einreise erfolgen. Die Modalitäten hierzu werden individuell mit dem jeweiligen Arbeitgeber besprochen. Damit kann bei der Einstellung auf die gegenseitigen Bedürfnisse und Erfordernisse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingegangen werden. Das Verfahren endet somit mit der erfolgreichen Vermittlung und Integration der Pflegefachkraft.

FESTES BESCHÄFTIGUNGS­VERHÄLTNIS

Nach erfolgter Einreise nimmt die Pflegekraft ihre Tätigkeit beim Arbeitgeber in einem festen Anstellungsverhältnis auf.

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